Richelieu und die Belagerung von La Rochelle

IMA.18.018 Richelieu und die Belagerung von La Rochelle / © Sammlung PRISARD
IMA.18.018 Richelieu und die Belagerung von La Rochelle / © Sammlung PRISARD

Kupferstich von Johann Conrad KRÜGER,

2. Hälfte 18. Jahrhundert.

 

Bildlegende

„Der Cardinal Richelieu lässt einen Damm in der See aufwerfen, um Rochelle zu sperren.“

 

Adresse

„B. Rode inv: et del:“ / „J. C. Krüger sc:“

 

Inventor und Zeichner: Christian Bernhard Rode
* 1725 Berlin; † 1797 Berlin / „inv[enit]“ = lat., „er hat (es) erfunden“, d.h. der Genannte hat das Werk nicht nach einem Vorbild gestaltet, sondern selbst entworfen.; „del[ineavit]“ = lat., „er hat (es) gezeichnet“, d.h. das Werk des Genannten diente dem Kupferstecher als Vorlage.

Kupferstecher: Johann Conrad Krüger
* 1733 Stettin; † 1791 Berlin / „sc[ulpsit]“ = lat., „er hat (es) geschnitzt (gestochen)“, weist den Genannten als Hersteller des Werkes aus.

Kardinal Richelieu und die Belagerung von La Rochelle

(dr). Armand-Jean du Plessis, Duc de Richelieu, ist Kardinal und seit 1624 Erster Minister von Ludwig XIII. (1585-1642). Um die Macht, die Unabhängigkeit und den Widerstand des protestantischen Adels endgültig zu brechen, belagert Richelieu ab 1627 die in Westfrankreich am Atlantik gelegene wichtige protestantische Stadt La Rochelle. Statt ausschließlich auf militärische Mittel zu setzen, hungert er sie aus: Durch das Errichten eines gewaltigen Sperrdammes lässt er die Hafenzufahrt verriegeln, so dass auch vom Meer aus keine Nahrungsmittel mehr in die Stadt gelangen können. Nach knapp zwei Jahren Belagerung ergibt sich die Stadt im Oktober 1628: Von den ursprünglich ca. 20.000 Einwohnern haben nur 5000 die Hungerkatastrophe überlebt.

Kupferstichverfahren

Als Druckplatte dient eine geschliffene und polierte 1-5mm dicke Kupferplatte, in die mit Sticheln in spanabhebender Tätigkeit spiegelbildlich Darstellungen eingetieft werden. Nach der Applikation der Druckerschwärze wischt der Stecher die Platte wieder blank, so dass die Farbe nur in den Ausnehmungen haftet.