Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Französische Revolution, 1789)

NUM.20.021 Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Französische Revolution, 1789) / © Sammlung PRISARD
NUM.20.021 Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Französische Revolution, 1789) / © Sammlung PRISARD

Vorderseite:
26 AOUT 1789 │ DECLARATION DES DROITS DE L´HOMME ET DU CITOYEN

(»26. August 1789 │ Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte«)

 

Rückseite:
BICENTENAIRE DE LA RÉVOLUTION FRANÇAISE

(»Zweihundertjahrfeier der Französischen Revolution«)

 

Künstler: M. Pedron

Material: Bronze

Gewicht: 240g
Durchmesser: 77mm
Ausgabejahr: 1988 [!]

Anlass: Gedenkmedaille zum 200-Jahre-Jubiläum der Französischen Revolution. Französisches Paar mit »Jakobinermütze« (frz. »bonnet rouge«) als einem Zeichen der Freiheit. Dazwischen die Doppeltafel mit der 1789 verabschiedeten »Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte« (frz. »Déclaration des droits de l´homme et du citoyen«).

Artikel 10 der »Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte« (1789)

»Niemand soll wegen seiner Anschauungen, selbst religiöser Art, behelligt werden, solange deren Äußerung nicht die durch das Gesetz festgelegte öffentliche Ordnung stört.«

 

Die lange Leidens- und Verfolgungszeit der Protestanten in Frankreich endet, als Ludwig XVI. (1754- 1793) ihnen mit einem »Toleranzedikt« (1787) die zivilrechtliche Anerkennung zugesteht. Die Religionsfreiheit erhalten sie 1789 im Zuge der Französischen Revolution durch die »Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte«. Dies war nicht selbstverständlich: Die Beratung über Artikel 10 zur Religionsfreiheit führte in der Nationalversammlung zu heftigen Diskussionen. Schließlich bestimmt ein »Restitutionsgesetz« (1790), dass alle Protestanten und ihre Erben früheres Eigentum, das man ihnen »in Zeiten der Unruhen und Intoleranz« genommen hat, zurückerhalten oder dafür angemessen entschädigt werden sollen.

Gesetz von Ludwig XVI. zur Restitution der konfiszierten Güter von Refugiés

Ludwig XVI.

Rabaut Saint-Étienne – Le vieux Cévenol