Kurt von der Chevallerie

CAP.20.046 Verleihungsurkunde des Eisenern Kreuzes 2. Klasse, ausgestellt durch Kurt von der Chevallerie (Im Felde, 7. Juli 1940) / © Sammlung PRISARD
CAP.20.046 Verleihungsurkunde des Eisenern Kreuzes 2. Klasse, ausgestellt durch Kurt von der Chevallerie (Im Felde, 7. Juli 1940) / © Sammlung PRISARD

Kurt Wilhelm Gustav Erdmann von der Chevallerie (1891-1945)

Im Zweiten Weltkrieg General der Infanterie und Oberbefehlshaber der 1. Armee (Wehrmacht), Ritterkreuzträger mit Eichenlaub

 

Verleihungsurkunde des Eisernen Kreuzes 2. Klasse für Feldwebel Wilhelm Strohschein, ausgestellt durch Generalmajor Kurt von der Chevallerie, dem Kommandeur der 83. Infanterie-Division (Im Felde, 7. Juli 1940).

Funktionäre und Militärs im Dritten Reich

Hugenotten unter dem Hakenkreuz


Rechtliches

§ 86 StGB über die Verbreitung von Propagandamitteln

verfassungswidriger Organisationen

 

Das Verbreiten besagter Propagandamittel bleibt nach § 86 Abs. 3 StGB straffrei, wenn es wie hier im Onlineportal der BFHG »der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.«